31.10.2024 - 15:49 Uhr
Selbstbestimmungsgesetz: Im Großraum Augsburg Nachfrage überschaubar
Morgen ist für viele Menschen in Deutschland ein eminent wichtiger Stichtag:
Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.
Das SBGG vereinfacht die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens – ohne aufwendige und teils erniedrigende Gutachten oder gerichtliche Verfahren.
Zuständig sind die Standesämter. Sie berichten von überschaubarer Nachfrage. Großstädte wie Augsburg melden zwar schon weit mehr als hundert Anmeldungen, außerhalb im ländlichen Bereich sind sie aber einstellig. Viele Betroffene scheinen abzuwarten, wie sich das neue Gesetz in der Praxis macht.
Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.
Das SBGG vereinfacht die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens – ohne aufwendige und teils erniedrigende Gutachten oder gerichtliche Verfahren.
Zuständig sind die Standesämter. Sie berichten von überschaubarer Nachfrage. Großstädte wie Augsburg melden zwar schon weit mehr als hundert Anmeldungen, außerhalb im ländlichen Bereich sind sie aber einstellig. Viele Betroffene scheinen abzuwarten, wie sich das neue Gesetz in der Praxis macht.
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