16.01.2025 - 08:09 Uhr
Hauptzollamt Augsburg warnt: Shisha-Tabak darf nicht portionsweise verkauft werden

Shisha-Bar-Betreiber aufgepasst: Es ist nicht erlaubt, den Inhalt einer Tabak-Kleinverkaufspackung auf die Wasserpfeifen verschiedener Kunden zu verteilen. Der Wasserpfeifentabak muss als ganzes zu genau dem Preis abgegeben werden, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist. Darauf weist das Hauptzollamt Augsburg hin. Anlass ist das Steuerstrafverfahren mit mehr als 1.300 Euro Schaden gegen einen Geschäftsmann aus Kempten. In seiner Bar wurden Tabak und Glycerin ohne bzw. mit verletztem Steuerzeichen entdeckt, was darauf hindeuten soll, dass er alles portionsweise verkauft hat.
Foto: Pixabay/Symbol
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