0
2
0
9°C

Gericht stoppt die Fußgängerzone in der Maxstraße Augsburg

Gericht stoppt die Fußgängerzone in der Maxstraße Augsburg
Bis 18. August soll die Stadt den Verkehrsversuch abbrechen, heißt es vom Verwaltungsgericht.
Der Verkehrsversuch in der Maximilianstraße in der Augsburger Innenstadt ist nicht rechtens. Das hat heute das Verwaltungsgericht entschieden. Es hatte den Eilantrag zweier Anlieger auf dem Tisch, die sich gegen die Fußgängerzone im nördlichen Teil wehren. Die Stadt hatte die Schilder Anfang Mai aufstellen lassen, die es nur noch wenigen Verkehrsteilnehmern erlauben, Maxstraße, Dominikaner- und Wintergasse und Apothekergäßchen zu befahren. Ein Jahr lang wollte sie testen, ob so die Situation für Fußgänger sicherer wird. Diese Begründung ist dem Gericht zu allgemein gehalten. Die Stadt habe keine belastbaren Zahlen oder Fakten zu einer konkreten Gefahrenlage vorgelegt, die eine solche straßenverkehrsrechtliche Anordnung rechtfertigt. Deshalb müssten die Schilder bis Mitte des Monats weg. Die Stadt kann gegen den Beschluss in nächsthöherer Instanz Beschwerde einlegen.