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Eventim verliert vor Gericht

Eventim verliert vor Gericht
Eventim verliert vor Gericht: Ticketversicherung muss transparenter werden
Der Ticketanbieter Eventim hat vor dem Oberlandesgericht Bamberg eine gerichtliche Niederlage erlitten. Hintergrund ist die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Ticketversicherung im Buchungsprozess bewirbt. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, dass Eventim dabei gegen den Digital Service Act der EU sowie gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.

Kritikpunkt war insbesondere ein zusätzliches Fenster im Bestellvorgang, das die Kund:innen erneut zum Abschluss einer Ticketversicherung auffordert. Dabei werde suggeriert, man müsse diese Versicherung abschließen, um den Totalverlust des Ticketpreises zu vermeiden – was laut Gericht irreführend sei. So entsteht der Eindruck, dass Tickets ohne Versicherung bei Nicht-Erscheinen oder Krankheit wertlos seien, obwohl bei Veranstaltungsabsagen eine Rückerstattung gesetzlich vorgesehen ist.

Besonders problematisch sei laut Urteil die Formulierung „Ich trage das volle Risiko“, die für die Ablehnung der Versicherung angeklickt werden muss. In Kombination mit der auffälligen Gestaltung des Versicherungsangebots sah das Gericht hierin ein manipulierendes „Dark Pattern“, also ein Designtrick zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen.

Zwar bestätigte das Gericht, dass der generelle Verkauf einer Ticketversicherung zulässig sei, forderte jedoch eine klarere und weniger irreführende Kommunikation. Eventim muss die Gestaltung seines Buchungsprozesses nun anpassen, um künftig transparenter und verbraucherfreundlicher zu agieren.