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BN klagt in Augsburg auch gegen zweite oberallgäuer Biber-Allgemeinverfügung

BN klagt in Augsburg auch gegen zweite oberallgäuer Biber-Allgemeinverfügung
Jetzt geht der Ball wieder zurück zum Verwaltungsgericht Augsburg:
Der BUND Naturschutz hat erneut Klage gegen die Biber-Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu eingereicht.
Die gestern in Kraft getretene Verordnung erlaubt die gezielte Tötung von Bibern im Umkreis von 30 Metern um Straßen und Bahnstrecken, um die Infrastruktur zu schützen.
Schon im November hatte das Gericht eine erste Verfügung per Eilantrag gestoppt, weil Umweltverbände nicht rechtzeitig beteiligt worden waren. Der BN sagt, dass die neue Verfügung kaum verändert worden und weiterhin rechtswidrig sei.