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Augsburger Verfassungsgericht stoppt Abschuss von Bibern im Oberallgäu

Augsburger Verfassungsgericht stoppt Abschuss von Bibern im Oberallgäu
Als maßlos überzogen hat der BUND Naturschutz die Allgemeinverfügung zum Töten von Bibern im Landkreis Oberallgäu empfunden. Dagegen hat er geklagt und das Augsburger Verwaltungsgericht hat ihm jetzt recht gegeben bzw. hat es die Verfügung gestoppt. Damit dürfen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts keine Biber mehr geschossen werden. Der BUND Naturschutz will sich in der Zwischenzeit mit dem Landratsamt gemeinsam an einen Tisch setzen, um eine Lösung zu finden. Seit dem 11. September war es also erlaubt, dass Biber entlang eines 30-m-Abstandes von überörtlichen Straßen und Schienenwegen getötet werden dürfen.