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Augsburger Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen zwei FCA-Mitarbeiter

Augsburger Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen zwei FCA-Mitarbeiter
Vor drei Jahren wurde bekannt, dass Fußball-Vereine Mitarbeiter im Nachwuchsbereich eventuell nicht korrekt bezahlen – recherchiert vom WDR.
Jetzt hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Strafbefehl gegen zwei FCA-Mitarbeiter wegen Mindestlohn-Verstoßes am Nachwuchs-Leistungszentrum beantragt. Den Männern wird vorgeworfen, zwischen 2017 und 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 173.000 Euro nicht korrekt abgeführt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft will auch eine Geldbuße für den Verein. Der FCA weist darauf hin, dass "wesentliche Teile" der Vorwürfe nicht bestätigt wurden.