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31 Jahre alter Zechpreller von Augsburger Amtsrichter direkt zu Gefängnis verurteilt

31 Jahre alter Zechpreller von Augsburger Amtsrichter direkt zu Gefängnis verurteilt
Lange Gefängnisstrafe für einen notorischen Zechpreller und Dieb: Das Augsburger Amtsgericht verhängte zwei Jahre ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Diebstahl. Der 31-Jährige hatte zwölf Mal in verschiedenen Lokalen in der Stadt gegessen und getrunken, ohne zu bezahlen. Außerdem hatte er es auf die Geldbeutel der Servicekräfte abgesehen. Den Gesamtschaden von knapp 8.000 Euro muss er wiedergutmachen.